Zum Inhalt springen

Webagentur in Wien

Asteroid Apps
Asteroid Apps

Webagentur in Wien

AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer und Verbraucher.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen PayAT e.U. (Asteroid Apps), Mautner-Markhof-Gasse 38/4/472, 1110 Wien, im Folgenden „Auftragnehmer“, und dem Auftraggeber. Sie beruhen auf den Musterbedingungen des Fachverbands UBIT der Wirtschaftskammer Österreich (Ausgabe 2024), ergänzt um die zwingenden Bestimmungen für Verbrauchergeschäfte.

Der Auftragnehmer arbeitet sowohl für Unternehmer als auch für Verbraucher. Klauseln, die nur für eine der beiden Gruppen gelten, sind entsprechend gekennzeichnet. Verbraucher ist, wer den Vertrag nicht als Unternehmer im Sinne des § 1 KSchG schließt; dazu zählen nach § 1 Abs. 3 KSchG auch Gründungsgeschäfte einer natürlichen Person vor Aufnahme des Betriebs.

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge und Verträge über Softwareentwicklung, Websites, mobile Anwendungen, Softwaresupport und damit verbundene Dienstleistungen des Auftragnehmers.

Einkaufs- oder Vertragsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung ausgeschlossen, sofern ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

Abweichende Vereinbarungen im Einzelvertrag gehen diesen AGB vor.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und gelten, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage ab Ausstellungsdatum.

Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder mit dem Beginn der Leistungserbringung zustande. Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung.

Textform, insbesondere E-Mail, genügt für alle Erklärungen im Rahmen dieses Vertrages.

3. Leistungsumfang

Gegenstand eines Auftrages können insbesondere sein: Konzeption und Analyse, Erstellung von Individualsoftware, Websites und mobilen Anwendungen, Einräumung von Nutzungsrechten, Mitwirkung bei der Inbetriebnahme, Schulung, Softwaresupport und Programmwartung.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Auftrages qualifizierter Subunternehmer zu bedienen. Der Auftragnehmer bleibt in diesem Fall alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers und haftet für die Leistungen seiner Subunternehmer wie für eigene.

Eine barrierefreie Gestaltung, insbesondere nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG), dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) oder dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), ist nicht im Leistungsumfang enthalten, sofern sie nicht ausdrücklich gesondert beauftragt wurde. Wurde Barrierefreiheit nicht vereinbart, obliegt die Prüfung der Zulässigkeit der Leistung im Hinblick auf die einschlägigen Rechtsvorschriften dem Auftraggeber.

Die vom Auftraggeber beigestellten Inhalte prüft dieser selbst auf rechtliche Zulässigkeit, insbesondere in wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtlicher Hinsicht.

4. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Inhalte, Zugänge und Testmöglichkeiten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

Verzögerungen, die auf unterbliebene oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückgehen, verlängern vereinbarte Termine angemessen. Daraus entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand verrechnet.

Für die Sicherung der eigenen Daten ist der Auftraggeber verantwortlich, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart wurde.

5. Preise

Alle Preise sind Endpreise in Euro. Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG und verrechnet keine Umsatzsteuer. Auf der Website genannte Beträge sind Ab-Preise und verstehen sich als Mindestpreis für den jeweiligen Leistungsumfang; der verbindliche Preis ergibt sich aus dem Angebot. Reise- und Nebenkosten werden nur nach vorheriger Vereinbarung verrechnet.

6. Zahlung

Es wird keine Vorauszahlung verlangt. Die Rechnung wird nach Abnahme der vereinbarten Leistung gelegt und ist innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt ohne Abzug zahlbar.

Bei Aufträgen, die in mehrere abgrenzbare Einheiten oder Projektphasen gegliedert sind, kann nach Abnahme jeder Einheit abgerechnet werden, wenn dies im Angebot ausgewiesen ist.

Laufende Leistungen wie Softwaresupport und Wartung werden nach Aufwand mit monatlicher Auflistung der geleisteten Stunden abgerechnet.

7. Zahlungsverzug (Unternehmer)

Nur Unternehmer

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe für Unternehmergeschäfte gemäß § 456 UGB verrechnet. Notwendige und zweckentsprechende Kosten der Betreibung sind zu ersetzen.

Die Einhaltung der Zahlungstermine ist eine wesentliche Vertragsbedingung. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer nach erfolglosem Setzen einer angemessenen Nachfrist berechtigt, laufende Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen unvollständiger Gesamtlieferung oder wegen Gewährleistungsansprüchen zurückzuhalten.

7a. Zahlungsverzug (Verbraucher)

Nur Verbraucher

Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 4 % pro Jahr gemäß § 1000 ABGB verrechnet. Das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht des Verbrauchers bleibt unberührt.

8. Termine und Abnahme

Liefertermine gelten als annähernd vereinbart, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Höhere Gewalt und Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers verlängern Termine angemessen.

Nach Fertigstellung stellt der Auftragnehmer die Leistung zur Abnahme bereit. Der Auftraggeber prüft sie innerhalb von 14 Tagen und teilt Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang nachvollziehbar mit. Was nicht dem vereinbarten Umfang entspricht, wird ohne zusätzliche Kosten korrigiert.

Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung und wird die Leistung produktiv genutzt, gilt sie als abgenommen.

9. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts erhält der Auftraggeber ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Recht, die im Auftrag erstellten Arbeitsergebnisse für die vertraglich vorgesehenen Zwecke im eigenen Betrieb zu nutzen. Alle übrigen Rechte verbleiben beim Auftragnehmer. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers an der Herstellung entsteht keine Miturheberschaft. Laufende Lizenzgebühren an den Auftragnehmer fallen nicht an.

Quellcode und Programmdokumentation werden nur übergeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde; die Übergabe setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung voraus. Zugänge zu Hosting-, Domain- und sonstigen Konten des Auftraggebers werden nach Projektabschluss übergeben.

Ist im Einzelvertrag eine ausschließliche oder sinngleiche Nutzungsbefugnis vereinbart, gilt § 40b Urheberrechtsgesetz sinngemäß. Dies gilt nicht für Bestandteile unabhängiger Dritter (insbesondere Open-Source-Bibliotheken, Templates und Standardsoftware) sowie für bereits vor dem Auftrag bestehende Komponenten und Werkzeuge des Auftragnehmers; insoweit sind die dafür bestehenden Lizenzbedingungen maßgeblich.

Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist gestattet, sofern sämtliche Urheberrechts- und Eigentumsvermerke unverändert mit übertragen werden. Wird Software zur Verfügung gestellt, deren Lizenzinhaber ein Dritter ist, richtet sich die Einräumung des Nutzungsrechts nach den Lizenzbestimmungen des Lizenzinhabers.

Der Auftragnehmer bleibt berechtigt, sein vorbestehendes und allgemeines Know-how sowie eigene Komponenten und Bibliotheken uneingeschränkt weiter zu verwenden.

10. Referenznennung

Der Auftragnehmer darf den Auftraggeber nach Abschluss des Projektes als Referenz nennen und Bildschirmabbildungen des Ergebnisses zeigen. Der Auftraggeber kann dem jederzeit ohne Angabe von Gründen in Textform widersprechen; die Nennung wird dann innerhalb angemessener Frist entfernt.

11. Softwaresupport und Wartung

Softwaresupport und Wartung sind gesondert zu vereinbaren und nicht Bestandteil der Erstellung. Sie umfassen, soweit vereinbart, die Behebung von Fehlern, die Anpassung an geänderte Umgebungen sowie kleinere Erweiterungen.

Ein zu behandelnder Fehler liegt vor, wenn die Software ein von der Leistungsbeschreibung oder Dokumentation abweichendes Verhalten aufweist und dieses vom Auftraggeber reproduzierbar ist. Fehler sind unverzüglich in Textform zu melden; den durch eine verspätete Meldung entstehenden Mehraufwand trägt der Auftraggeber. Die Behebung erfolgt durch Korrektur, Update oder eine angemessene Ausweichlösung.

Nicht umfasst sind Leistungen infolge unsachgemäßer Bedienung, Eingriffen des Auftraggebers oder Dritter, Änderungen der Systemumgebung, Datenkonvertierungen, Wiederherstellung von Datenbeständen sowie Neuentwicklungen. Diese werden nach Aufwand verrechnet. Beruht ein Mangel auf Beistellungen oder Mitwirkungen des Auftraggebers, besteht keine unentgeltliche Pflicht zur Behebung.

Die Leistungen werden remote oder, sofern vereinbart, am Standort des Auftraggebers innerhalb der normalen Arbeitszeit des Auftragnehmers erbracht. Erfolgt die Leistungserbringung auf Wunsch des Auftraggebers außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Mehrkosten gesondert verrechnet. Die Auswahl der eingesetzten Personen obliegt dem Auftragnehmer.

Ein Wartungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Vertragspartnern unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden. Eine Mindestvertragsdauer besteht nicht. Bereits im Voraus bezahlte, nicht konsumierte Leistungen werden anteilig rückerstattet.

Ein Wartungsvertrag ist keine Voraussetzung für die Übergabe der Arbeitsergebnisse.

12. Gewährleistung (Unternehmer)

Nur Unternehmer

Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Leistung die im Angebot und in der Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt, sofern sie in der vereinbarten Umgebung betrieben wird.

Mängel sind gemäß § 377 UGB unverzüglich und nachvollziehbar beschrieben anzuzeigen. Verbesserung hat Vorrang vor Preisminderung oder Vertragsauflösung. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs (6) Monate ab Übergabe. Die Rechte des Auftraggebers aus der Gewährleistung sowie die Ansprüche daraus verjähren jedenfalls einen (1) Monat nach Ende der Gewährleistungsfrist. Die Möglichkeit der Einrede gegen die Entgeltforderung im Sinne des § 933 Abs. 3 ABGB wird ausgeschlossen.

Die Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG in Verbindung mit § 1 Abs. 3 VGG wird in ihrem gesamten Ausmaß ausgeschlossen, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird. Hinsichtlich Aktualisierungen und Updates gelten daher nur die diesbezüglichen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien.

Ist Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

Keine Gewähr besteht für Fehler aus unsachgemäßer Bedienung, geänderten Systemkomponenten, Schnittstellen oder Parametern sowie für Programme, die nachträglich vom Auftraggeber oder Dritten verändert wurden.

12a. Gewährleistung (Verbraucher)

Nur Verbraucher

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen der §§ 922 ff ABGB sowie, soweit anwendbar, des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG). Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre. Die für Unternehmer vorgesehene Verkürzung auf sechs Monate gilt gegenüber Verbrauchern nicht.

Die Rechte des Verbrauchers auf Verbesserung, Austausch, Preisminderung und Vertragsauflösung bleiben in vollem Umfang bestehen. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gemäß § 924 ABGB und § 11 VGG wird nicht ausgeschlossen; eine Rügepflicht besteht nicht.

Die gesetzliche Aktualisierungspflicht gemäß § 7 VGG wird gegenüber Verbrauchern nicht ausgeschlossen. Umfang und Dauer der Bereitstellung von Aktualisierungen richten sich nach der vertraglichen Vereinbarung über die konkrete Leistung; ohne abweichende Vereinbarung gilt der gesetzliche Zeitraum.

13. Haftung (Unternehmer)

Nur Unternehmer

Der Auftragnehmer haftet für nachweislich verschuldete Schäden nur bei grobem Verschulden. Für verschuldete Personenschäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.

Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Kosten einer Betriebsunterbrechung, Datenverlust oder Ansprüche Dritter, wird ausgeschlossen.

Schadenersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens ein Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

Ist die Datensicherung ausdrücklich als Leistung vereinbart, ist die Haftung für Datenverlust nicht ausgeschlossen, jedoch für die Wiederherstellung mit 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, höchstens EUR 15.000,–, begrenzt.

13a. Haftung (Verbraucher)

Nur Verbraucher

Gegenüber Verbrauchern haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Personenschäden sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer unbeschränkt. Eine Einschränkung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten findet nicht statt. Gesetzliche Verjährungsfristen werden nicht verkürzt.

14. Widerrufsrecht für Verbraucher

Nur Verbraucher

Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, genügt eine eindeutige Erklärung in Textform an: PayAT e.U. (Asteroid Apps), Mautner-Markhof-Gasse 38/4/472, 1110 Wien, E-Mail info@asteroid-apps.at. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das aber nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Frist reicht es, die Erklärung vor Ablauf der Frist abzusenden.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstattet der Auftragnehmer alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang der Widerrufserklärung zurück.

Wünscht der Verbraucher ausdrücklich, dass mit der Leistung schon vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, so hat er dem Auftragnehmer bei Widerruf einen dem bereits erbrachten Teil entsprechenden anteiligen Betrag zu zahlen (§ 16 FAGG).

Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistungen vorzeitig, wenn der Auftragnehmer die Leistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher vor Beginn ausdrücklich verlangt hat, dass mit der Leistung begonnen wird, und dabei bestätigt hat, dass er mit vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert (§ 18 Abs. 1 Z 1 FAGG). Für die Bereitstellung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, gilt § 18 Abs. 1 Z 11 FAGG sinngemäß.

15. Rücktritt und Storno (Unternehmer)

Nur Unternehmer

Bei Überschreitung eines verbindlich vereinbarten Liefertermins aus alleinigem Verschulden des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist in Textform vom Auftrag zurücktreten.

Stornierungen durch den Auftraggeber bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers. Stimmt dieser zu, ist er berechtigt, neben den bereits erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes zu verrechnen.

16. Loyalität

Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden während der Vertragsdauer keine Mitarbeiter oder Subunternehmer des anderen Vertragspartners abwerben oder ohne dessen Zustimmung beschäftigen.

17. Datenschutz und Geheimhaltung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach der DSGVO und dem DSG. Einzelheiten zur Verarbeitung auf dieser Website enthält die Datenschutzerklärung.

Verarbeitet der Auftragnehmer im Rahmen des Auftrages personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, wird gesondert ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

Beide Vertragspartner verpflichten sich, alle ihnen zugänglich gemachten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

18. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat bleiben die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen ihres Wohnsitzstaates unberührt.

Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das sachlich zuständige Gericht in Wien ausschließlich zuständig. Für Verbraucher gilt § 14 KSchG: Der allgemeine Gerichtsstand des Verbrauchers bleibt maßgeblich, ein abweichender Gerichtsstand wird nicht vereinbart.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Mediation: Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien, zur außergerichtlichen Beilegung eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit Schwerpunkt Wirtschaftsmediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Kann über die Auswahl oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden, werden frühestens einen Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet. Für Verbraucher ist die Mediation freiwillig und schränkt den Zugang zu den Gerichten nicht ein.

Änderungen dieser AGB gelten nur für nach ihrer Bekanntgabe geschlossene Verträge. Eine einseitige Änderung bestehender Verträge ist ausgeschlossen.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden. Die Verwendung ist nicht vorgeschrieben.

  • An: PayAT e.U. (Asteroid Apps), Mautner-Markhof-Gasse 38/4/472, 1110 Wien, E-Mail: info@asteroid-apps.at
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die folgende Leistung:
  • Bestellt am / erhalten am:
  • Name des/der Verbraucher(s):
  • Anschrift des/der Verbraucher(s):
  • Datum und, bei Mitteilung auf Papier, Unterschrift:

Stand: 04.08.2026